Kirchliche Bestattungsfeier, 31. März

Menschen, die in diesen Tagen einen Angehörigen oder eine Angehörige verlieren, stehen vor ganz besonderen Herausforderungen. Abschiedsfeiern und Beerdigungen sind nur unter sehr einschränkenden Massnahmen möglich.

Für kirchliche Beerdigungen gilt eine Ausnahme vom behördlichen Verbot bei öffentlichen Veranstaltungen. Gemäss Auskunft BAG wirkt diese Ausnahme auch nach dem Entscheid des Bundesrates vom 20. März 2020, nachdem sich Menschen bis maximal fünf Personen in der Öffentlichkeit treffen dürfen. Es sind aber die gesundheitlichen Vorsorgemassnahmen streng zu beachten. Eine Abdankungsfeier ist auf den engsten Familienkreis (ca. 10 - 20 Personen) einzuschränken.

Bisher sind wir in unserer Kirchgemeinde vor dieser Situation verschont geblieben. Ich hoffe sehr, dass das noch eine Weile so bleiben darf. Sollte der Fall dennoch eintreffen, so erbitte ich uns Weisheit und Geistesgegenwart, dass wir auch unter den gegebenen herausfordernden Voraussetzungen Mittel und Wege finden, würdige Formen des Abschiednehmens zu gestalten. Das Fundament dazu liefern uns zahlreiche trostvolle Bibelworte wie zum Beispiel dieses Zitat aus dem Römerbrief:

Was bleibt zu alldem noch zu sagen? Gott selbst ist für uns, wer will sich dann gegen uns stellen? Ich bin ganz sicher, dass nichts uns von seiner Liebe trennen kann: weder Tod noch Leben, weder Engel noch Dämonen noch andere gottfeindlichen Mächte, weder Gegenwärtiges noch Zukünftiges, weder Himmel noch Hölle. Nichts in der ganzen Welt kann uns jemals trennen von der Liebe Gottes, die uns verbürgt ist in Jesus Christus, unserem Herrn.

Römerbrief 8,31.38-39

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